Damit Ihre Finanzierung bei einer unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht zu einer Belastung wird, können Sie Ihre Ratenzahlungen absichern. Nach Krankheitseintritt kommt die Restschuldversicherung für Ihre Ratenzahlungen aus dem bestehenden Finanzierungsvertrag auf. So schützen Sie sich vor unvorhersehbaren Risiken und sichern den Lebensstandard Ihrer Familie.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK
– Schutz bei Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung oder Unfall
Ab der zweiten Rate nach Krankheitseintritt bis zur Genesung, maximal bis Vertragsende werden alle Raten übernommen (ohne Schlussrate).
– Schutz im Sterbefall
Alle noch ausstehenden Raten werden übernommen (ggf. inklusive Schlussrate).