Steuervorteile für Geschäftskunden
Profitieren Sie als Geschäftskunde von einer geringen Versteuerung für Dienstwagen mit Elektroantrieb, der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und dank staatlichem Investitionsbooster zusätzlich von 75 Prozent Sonderabschreibung.
Geldwerter Vorteil
Vollelektrische Dienstwagen werden monatlich mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert – und zwar bis zu einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 €.
Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
Alle vollelektrischen Toyota Modelle bleiben nach ihrer Erstzulassung weiterhin für maximal zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2035 von der Kfz-Steuer befreit.
Sonderabschreibungen dank Investitionsbooster
Für betriebliche Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft wurden oder werden, gilt eine Sonderabschreibung von 75 Prozent im Jahr der Anschaffung (§ 7 Abs. 2a EStG) – jedoch nur bei Kauf oder Finanzierung, nicht beim Leasing.