FAQs Dokumente und Bescheinigungen
Hier erfahren Sie alles über COC Papiere.
Alle Informationen für die Anforderung des COC Dokumentes in Erstausfertigung, als Zweitschriften oder Duplikate auf einen Blick.
Hier erfahren Sie alles über COC Papiere.
Der Hersteller von Kraftfahrzeugen muss für alle Personenkraftwagen (keine LKWs) eine EG-Betriebserlaubnis beantragen. Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung erstellt - das COC (=Certificate of Conformity). Dieses Dokument besagt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis übereinstimmt und ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.
Die Ausstellung erfolgt für alle Personenkraftwagen, für die eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt. Seit dem 1. Juni 2004 führt jeder Lexus PKW nebst Zulassungsbescheinigung Teil II auch ein COC Papier. Die Erstausfertigung für diese und ältere Fahrzeuge ist für Privatkunden kostenfrei. Erstausfertigung heißt: Es wurde noch kein COC Papier ausgestellt.
Fahrzeuge ohne EG-Betriebserlaubnis müssen für die Zulassung in EU-Mitgliedsstaaten einer technischen Prüfung unterzogen werden. In Deutschland wird z.B. vom TÜV oder von der DEKRA geprüft. Nach dieser Prüfung erhält das Fahrzeug eine Einzel-Betriebserlaubnis. Für Zulassungen im europäischen Ausland, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Lexus Importeur.
Diese Eintragung ergänzen wir gerne.
Gerne können Sie per Telefon oder E-Mail mit uns in Verbindung treten oder Sie wenden sich direkt an Ihren Lexus-Händler.
CoC steht für „Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung.