UMWELTGERECHTE VERWERTUNG VON ALTFAHRZEUGEN

Nach der neuen Altfahrzeug-Verordnung sind die Fahrzeughersteller und Importeure verpflichtet, alle alten Autos ihrer Marke vom Letzthalter kostenlos zurückzunehmen. Dies gilt seit dem 1. Januar 2007 unabhängig vom Datum der Erstzulassung.

Lexus macht Ihnen die Rückgabe Ihres Altfahrzeuges leicht: Wir haben flächendeckend für Rückgabemöglichkeiten gesorgt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nehmen wir Ihren Lexus unentgeltlich zurück (ab Überlassung einer von uns anerkannten Rücknahmestelle), wenn:
  • dem Altfahrzeug keine wesentlichen Bauteile oder Komponenten (z.B. Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator, elektronische Steuergeräte) entnommen wurden,
  • dem Auto keine artfremden Abfälle hinzugefügt wurden,
  • das Altfahrzeug vor der Stilllegung mindestens einen Monat innerhalb der Europäischen Union zugelassen war,
  • der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Zulassungsdokument nach Richtlinie 1999/37/EG vom Letzthalter übergeben wird.

Unsere eingesetzten Rücknahmestellen und Demontagebetriebe in Ihrer Nähe finden Sie unter dem Link „Rücknahmestelle finden“ auf dieser Seite.

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